Unschuldig im Gefängnis - Harry Wörz kämpft weiter um Entschädigung
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/026 R150047/105
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/026 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2015
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11. Juni 2015
Sein Fall steht für einen der spektakulärsten Justizirrtümer des Landes. Harry Wörz, der wegen versuchten Totschlags an seiner Ex-Frau verurteilt worden war, gelang es nach der Haft nicht, wieder in seinem Beruf als Bauzeichner zu arbeiten. Das Land zahlte ihm zwar rund 156.000 Euro Entschädigung für entgangenes Einkommen, aber als Entschädigung für seine Haftzeit nur 25 Euro pro Tag. So schreibt es das Gesetz vor. Viel zu wenig, meint Wörz und sagt: "Der Staat hat mich krank gemacht. Er muss auch dafür gerade stehen." Was ist ein Tag Leben wert, der zu Unrecht in Haft verbracht wurde? Was kosten dann 1675 Tage? Der Waiblinger Anwalt Jens Rabe urteilt als Jurist: "25 Euro pro Tag sind viel zu wenig. Harry Wörz ist tiefes Unrecht widerfahren. Mit diesem Handgeld wird er ein zweites Mal bestraft. Wir brauchen eine deutlich höhere Entschädigung, die individuell und nicht per Katalog festzulegen ist."
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Audio-Visuelle Medien
Lierow, Hartmut; Rechtsanwalt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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