Hans Massenbach aus Willsbach, wegen Teilnahme an der Versammlung auf dem Kapellenberg und wegen aufrührerischer Reden zu Weinsberg gef. und rechtlicher Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde unter gen. Bedingungen des peinlichen Rechts entledigt, gelobt eidlich, dieselben zu erfüllen, und schwört U. Er soll außerdem seinem Landesherrn in Raten von 10 bzw. 20 fl bis Martini 1517 (11. Nov.) eine Geldstrafe von 60 fl bezahlen.