Das anfänglich geltend gemachte, aber später wieder von selbst zurückgenommene Verlangen des Müllers Horlacher aus Steinkirchen zur Berücksichtigung des zu 1000 Gulden angeschlagenen Mühlgewerbes bei der zum Abzug kommenden Dreingabe bei der Handlohns-Berechnung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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