Der Richter Johann von den Broke zu Ahlen bekundet, daß der dortige Bürger Evert Lepper und seine Ehefrau Catharine an Evert Wenner und Johann Kleymann als Vorstehern der St. Agathen-Brüderschaft daselbst eine jährliche Rente aus ihrem an der Vleschstrasse zwischen den Häusern Johannes von Notteln und des verstorbenen Johann to Vogelinck gelegenen Hause und Hofe verkauft haben. Darauf lastet bereis eine der Neuen Kirche daselbst zahlbare Rente. Bürgen: Johann Lepper, Vater Everts, und Heinrich Smalbecker, Bürger zu Ahlen. Zeugen: Johann Kock, der Nagelschmied, und Bernhard Holle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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