Auf Anordnung des weltlichen Hofgerichts zu Münster von dem Richter G. A. Hammer zu Friesoythe vorgenommene Zeugenverhöre in einer Klagesache der Zeller H. H. Schiplage und W. Kröger zu Bahlen gegen G. Bocklage, Zeller Nuxholl Witwe und Zeller D. Renze daselbst wegen streitigen Plaggenmatts auf dem Felde zwischen der Wiek Dinklage und dem "Boomhus" am "wilden Pool" und den "Klüenpötten" belegen

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Niedersächsisches Landesarchiv
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