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Jakob Bischof, B. und Metzger zu Hohenhaslach, straffällig geworden, weil er wegen bürgerlicher Händel das Land unerlaubt verlassen und dabei der Obrigkeit die Unwahrheit angegeben hatte, jedoch aus Gnade und auf künftiges Wohlverhalten hin straflos freigel., gelobt eidlich, fortan den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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