Lehenbrief des Sigmund von Seckendorff Aberdar genannt zu Leutershausen über sein eigen Gut zu Rotenbach gelegen, welches er Hans Fröhlich zu einem rechten Erblehen dergestalt verliehen, dass jeder Besitzer dessen ihm von Seckendorff und seiner Erben jährlich 5 1/2 Pfund zu rechter ewiger Herrengült reichen nebst einem Faßnachthuhn, auch alle Jahr 2 Tag dienen solle.

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Staatsarchiv Nürnberg