Das Kloster St. Johannis verpachtet die Klosterbleiche an der Alster für jährlich 50 Mark an den Klostervogt Wilhat Kock, der sich bereit erklärt, außerdem an Anneke, die Witwe des Vorpächters Hinrich Trost, eine einmalige Zahlung von 50 Mark zu leisten. 1586 Juli 5 - ohne Ort (Zerter, Pergament, zerschnitten durch das Wort Gelucke, mit dem anhängenden Klostersiegel und den Unterschriften der Vorsteher Hermann Wetken, Eberhard Moller, Joachim vam Kampe und Autor Petersen)
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Das Kloster St. Johannis verpachtet die Klosterbleiche an der Alster für jährlich 50 Mark an den Klostervogt Wilhat Kock, der sich bereit erklärt, außerdem an Anneke, die Witwe des Vorpächters Hinrich Trost, eine einmalige Zahlung von 50 Mark zu leisten. 1586 Juli 5 - ohne Ort (Zerter, Pergament, zerschnitten durch das Wort Gelucke, mit dem anhängenden Klostersiegel und den Unterschriften der Vorsteher Hermann Wetken, Eberhard Moller, Joachim vam Kampe und Autor Petersen)
611-1_Urkunde 32
611-1 St. Johanniskloster (mit dem ehem. Zisterzienserinnenkloster in Harvestehude)
St. Johanniskloster (mit dem ehem. Zisterzienserinnenkloster in Harvestehude) >> Urkunden
05.07.1586
Archivale
Kock, Wilhat (Klostervogt des St. Johannisklosters)
Trost, Hinrich
Trost, Anne
Alster
Klosterbleiche
Klostervogt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ