Notiz, dass am 16.7.1478 die Amtsleute Hartmann Beyer von Boppard, Burggraf zu Starkenburg, sowie Heinrich Mospach, Amtmann zu Auerbach (Urburg), beide von Amts wegen vor den folgenden Schiedsleuten angehört wurden: Simon von Balzhofen, Vogt zu Heidelberg und Ritter; Hans von Kronberg, Amtmann zu Oppenheim und Ritter; Hans von Wallbrunn (Walborn); Heinrich Stoltz von Bickelheim. Diese entschieden die Streitsache wie folgt: [1.] Die von Gernsheim (Gernßheim) dürfen an das Gericht Heppenheim fahren. [2.] Die beiden Männer, die in den Wassern des Johann Schenk von Erbach (Schencke Hansen) gefischt haben und von diesem sowie von Heinrich Mosbach gefangen wurden, sollen freigelassen werden. Beide Amtsleute sollen sich der Sache gemeinsam annehmen. [3.] Hans Holz (Holcze Hanns) soll sich mit den Herren von Katzenelnbogen vertraglich einigen und dann soll man ihm den Rechtsgang zu Gernsheim gestatten. [4.] Von dem zu Zwingenberg geraubten Geld sollen dem Pfalzgrafen 12 Gulden zustehen, womit die Rüge zu Heppenheim bezüglich den Zwingenbergern geschlichtet ist. [5.] Die Bedesetzer sollen von der Ausbede zu Ober-Ramstadt (obern Ramstat) von den Leuten des Herrn von Katzenelnbogen, die im Amt Otzberg sitzen, nicht mehr als einen Gulden jährlich nehmen, wie es Heinrich Mosbach angeordnet hat. Die, die sich davon freigekauft haben, soll Heinrich verzeichnen, aber zukünftig dergleichen nicht gestatten. [7.] [Peter] Ritzhaub (Ritzhube) soll den Schüsslern (Schußlern) für Haus und Bau zu Bickenbach die Besserung des Baus nach Schätzung ehrbarer Leute bezahlen oder den Schüsslern den Bau folgen lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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