appellationis. Lehensrecht an dem Dorf Osthofen. Die Appellantinnen sind im Besitz des Dorfes Osthofen im Elsass, das ihr Vater, General Johann Georg von Seebach, als Lehen innehatte. Der Appellat zu 1), Ehemann der Schwester der Appellantinnen, beansprucht ein Drittel des Lehens für seine vier Kinder. Der geltend gemachte Anspruch wurde von den Appellaten zu 2) bestätigt. Die Appellantinnen sind der Ansicht, die Appellaten zu 2) seien in 1. Inst. unzuständig gewesen, weil sie "der ohnmittelbahren reichs ritterschafft deß unteren Elsases notoriè beygethan" und somit nur der Jurisdiktion des RKG unterstellt seien.
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appellationis. Lehensrecht an dem Dorf Osthofen. Die Appellantinnen sind im Besitz des Dorfes Osthofen im Elsass, das ihr Vater, General Johann Georg von Seebach, als Lehen innehatte. Der Appellat zu 1), Ehemann der Schwester der Appellantinnen, beansprucht ein Drittel des Lehens für seine vier Kinder. Der geltend gemachte Anspruch wurde von den Appellaten zu 2) bestätigt. Die Appellantinnen sind der Ansicht, die Appellaten zu 2) seien in 1. Inst. unzuständig gewesen, weil sie "der ohnmittelbahren reichs ritterschafft deß unteren Elsases notoriè beygethan" und somit nur der Jurisdiktion des RKG unterstellt seien.
10690 Reichskammergericht, Nr. 79 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10690 Reichskammergericht
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1658
Enthält: Kläger/Antragsteller: Felicitas Zuckmantel, geb. von Seebach und Susanna von Seebach, Schwestern (Bekl. 1. Inst.)
Beklagter/Antragsgegner: 1) Heinrich Sebastian von Watzdorff, kurfürstlich sächsischer Oberhofmeister zu Dresden (Kl. 1. Inst.), 2) Straßburgische Räte zu Zabern
Prokuratoren Kl.: Dr. Johann Ulrich Stieber 1658
Prokuratoren Bekl.: Dr. Johann Georg Gülchen 1658
Instanzen: 1) Straßburgische Räte zu Zabern 1657, 2) RKG
Inhalt/Beweismittel: Q 5 Gutachten über den Status des Dorfes Osthofen und die Besitzrechte an dem Dorf 1657(i. A.)
Q 6 Akten 1. Inst. 1657
Ist-Bestand der Akte: Q 1-13 und 4 weitere Schriftstücke
Beklagter/Antragsgegner: 1) Heinrich Sebastian von Watzdorff, kurfürstlich sächsischer Oberhofmeister zu Dresden (Kl. 1. Inst.), 2) Straßburgische Räte zu Zabern
Prokuratoren Kl.: Dr. Johann Ulrich Stieber 1658
Prokuratoren Bekl.: Dr. Johann Georg Gülchen 1658
Instanzen: 1) Straßburgische Räte zu Zabern 1657, 2) RKG
Inhalt/Beweismittel: Q 5 Gutachten über den Status des Dorfes Osthofen und die Besitzrechte an dem Dorf 1657(i. A.)
Q 6 Akten 1. Inst. 1657
Ist-Bestand der Akte: Q 1-13 und 4 weitere Schriftstücke
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:49 MEZ