Die Gebrüder Johann und Friedrich von Eltz und ihre Efrn. Margarethe von Breidbach ("Merge") und Dorothea von Lewenstein ("Lebensteynn") bekunden auch für ihre Erben und Erbnehmer, dass sie den Br. Philipp und Ulrich Ulner von Dieburg, ihren Erben und Erbnehmern ihre Lehnung im Schloss Layen und im Burgfrieden daselbst mit allem Zubehör, wie das der + Albrecht Göler von Ravensburg, Amtmann zu Kreuznach und Stromberg, von Paulus von Layen erkauft hatte, laut einer mit drei Sg. versehenen Verschreibung von 1501 August 1 sowie alle ihre Güter, Zinsen, Gülten etc. zu Layen, Zinsen und Gülten, die sie (die A.) und ihr + Vater (Johann von Eltz) von der Kirche zu Bockenau innehatten, genannte Gülten und Güter in Bezirken und Gemarkungen der Dörfer Rümmelsheim und Dorsheim für 275 Goldgulden, die sie schon erhalten haben, verkauft und auf alles verzichtet haben.

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