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Der halbe Teil des Zehnten zu Endbach [heute Bad Endbach, Gem., Lkr. Marburg-Biedenkopf] zu Mannlehen. Der halbe Zehnt ist mit 200 Gulden ablösbar...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Rode, Nr. 3
A I u, Rode sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe R >> Rob-Ror >> Rode (1) >> 1400-1509
1477 Dezember 30
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der halbe Teil des Zehnten zu Endbach [heute Bad Endbach, Gem., Lkr. Marburg-Biedenkopf] zu Mannlehen. Der halbe Zehnt ist mit 200 Gulden ablösbar, von denen 140 Gulden aber wieder unter den Landgrafen von Hessen angelegt und zu Mannlehen empfangen werden müssen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Rode, Sohn des verstorbenen Dietrich Rode, Vetter der Belehnten
Belehnte/r: Friedrich und Johann Rode, Söhne des verstorbenen Philipp Rode