Nach Entscheidung einer Auseinandersetzung zwischen Priorin und Konvent des Klosters Löwental auf der einen und Ammann und Bauerschaft des Dorfs Eriskirch auf der anderen Seite wegen Trieb und Tratt, Eichellese und Einschlagens im Wald Schwaderloch, der zwischen Kloster Löwental und Buchhorn geteilt ist, durch das Hofgericht der Landvogtei Ober- und Niederschwaben zugunsten Kloster Löwentals hat die Gemeinde Eriskirch an oberösterreichische Regierung appelliert. Daraufhin hat das Kloster nach Beratung mit dem Landvogteiverwalter und Landschreiber und der Bürgermeister der Stadt Buchhorn der Gemeinde Eriskirch freiwillig eine Reihe von näher beschriebenen Zugeständnissen gemacht, für die die Gemeinde jeweils 3 lb d zahlen soll, jeweils zur Hälfte an das Kloster und die Stadt Buchhorn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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