erbliche Domrente
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E1 A 101
Vorl. Nr.: 108
101
E1 A Urkunden
Urkunden >> Gesammelte Urkunden >> Reichsstadt Köln
26. November 1565
Enthält: Herman vam Hirts gen. van der Landtzkronen und seine Frau Katharina Cleingedanck gen. Mommerßloch, Bürger zu Köln, versprechen, die auf 45 Goldgulden jährlich lautende erbliche Domrente (Dhoim renthe), die ihre Nichte Anna Roitkirchen, Wwe. von Gerhart van Aichen, Dr. iur. u. kaiserl. Rat, mit ihnen je zur Hälfte besitzt, für diese gut zu verwalten, die Haupturkunde, deren Anfang inseriert ist, wie ihre anderen eigenen Rentenbriefe zu verwahren und unkanzelliert zu erhalten sowie nötigenfalls für ihre Nichte zu exhibieren, aber wieder zur Verwahrung zurückzunehmen. Diese "Domrente" , die einst Johan Rinck vom Domkapitel erworben hatte, war nach dem Tode von Johan Dassen 1528 in einer Erbteilung je zur Hälfte an ihre t Mutter bzw. Schwiegermutter Gueda Roitkirchen sowie deren t Brüder Jacob Roitkirchen, Bürgermeister zu Köln, und Herman Roitkirchen gelangt sowie nach dem kinderlosen Tod ihres Oheims Herman R. an ihre Nichte Anna als die Erbin von Jacob R. Die Haupturkunde ist 1455 Jan. 1 von Dechant und Kapitel der Domkirche zu Köln ausgestellt.
Archivale
Aussteller: Siegler: Joest van den Reven und Jacob im Hoeffe, Schöffen zu Köln.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:34 MEZ