Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, verkündet für sich und seine Nachfolger, dass er Johann (Hanß) Kirstein, Untertan des Klosters i...
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1740
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
1608 Juni 30
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gebenn in unser statt Fulda den dreißigsten Junii im sechtzehenhundert unnd achttenn jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, verkündet für sich und seine Nachfolger, dass er Johann (Hanß) Kirstein, Untertan des Klosters in Hofbieber (Hoffbiebra), und dessen Ehefrau Ottilie sowie allen ihren Erben auf sein Ersuchen hin einen Hof in Hofbieber als Erblehen nach fuldischem Lehnrecht mit allen Rechten verliehen hat. Der Hof umfasst Haus, Hof, Scheune, Vorratsspeicher (gaden), Stallung und Hofreite samt allem Zubehör. Der Hof wurde einst von Konrad (Curt) Kirstein, dem Vater Johann Kirsteins, für 1200 Gulden gekauft. Zu diesem Lehen gehören zahlreiche Äcker, Wiesen und eine Hutweide unterschiedlicher Größe, deren Lage im Folgenden genau beschrieben wird. Johann Kirstein wird verpflichtet, das Lehen in Dorf und Feld in gutem baulichen Zustand zu halten und nicht aufzuteilen. Für dieses Lehen hat er dem Kloster Fulda jährlich an Michaelis [September 29] einen Erbzins zu geben, nämlich acht Viertel Roggen, acht Viertel Hafer, ein Viertel Holzhafer, 16 Böhmische [Groschen] von einem der Äcker sowie ein Frühjahrshuhn (reihun), ein Maß Zenthafer und die zugehörige Gebühr, daneben am Peterstag [Juni 29] zwei Viertel Roggen und zwei Maß Weizen und ebenso viel Hafer. Dazu kommen noch bei Fälligkeit Gefolgschaftsdienste, Steuern und Fahrdienste, wie sie nach Handlohn und Lehnrecht üblich sind. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Johann Friedrich]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, verkündet für sich und seine Nachfolger, dass er Johann (Hanß) Kirstein, Untertan des Klosters in Hofbieber (Hoffbiebra), und dessen Ehefrau Ottilie sowie allen ihren Erben auf sein Ersuchen hin einen Hof in Hofbieber als Erblehen nach fuldischem Lehnrecht mit allen Rechten verliehen hat. Der Hof umfasst Haus, Hof, Scheune, Vorratsspeicher (gaden), Stallung und Hofreite samt allem Zubehör. Der Hof wurde einst von Konrad (Curt) Kirstein, dem Vater Johann Kirsteins, für 1200 Gulden gekauft. Zu diesem Lehen gehören zahlreiche Äcker, Wiesen und eine Hutweide unterschiedlicher Größe, deren Lage im Folgenden genau beschrieben wird. Johann Kirstein wird verpflichtet, das Lehen in Dorf und Feld in gutem baulichen Zustand zu halten und nicht aufzuteilen. Für dieses Lehen hat er dem Kloster Fulda jährlich an Michaelis [September 29] einen Erbzins zu geben, nämlich acht Viertel Roggen, acht Viertel Hafer, ein Viertel Holzhafer, 16 Böhmische [Groschen] von einem der Äcker sowie ein Frühjahrshuhn (reihun), ein Maß Zenthafer und die zugehörige Gebühr, daneben am Peterstag [Juni 29] zwei Viertel Roggen und zwei Maß Weizen und ebenso viel Hafer. Dazu kommen noch bei Fälligkeit Gefolgschaftsdienste, Steuern und Fahrdienste, wie sie nach Handlohn und Lehnrecht üblich sind. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Johann Friedrich]
Holzhafer bzw. Forsthafer: Abgabe an den Forstherrn für die Waldnutzung oder für einen zu Bauland gemachten Forst, vgl. DRW III, Sp. 641f. und V, Sp. 1480.
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Bei einem Reihuhn handelt es sich wahrscheinlich um ein im Frühjahr (zur Zeit des Reigens = rei) abzulieferndes Huhn.
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Bei einem Reihuhn handelt es sich wahrscheinlich um ein im Frühjahr (zur Zeit des Reigens = rei) abzulieferndes Huhn.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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