Verschobene Behandlung des Staatshaushaltsplans Baden- Württemberg 1973 wahltaktisches Manöver? SPD fordert umgehende Einbringung
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D721039/104
6026880
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1972 >> Oktober
07.10.1972
Auszüge aus Geschäftsordnungsdebatte zur Verschiebung der Beratungen des Staatshaushaltsplanes 1973 auf einen Termin nach der Bundestagswahl 1972. Die Landesregierung macht geltend, es fehlten ihr zur Gestaltung des Landeshaushalts erforderliche Eckdaten des Bundes: ab 01'28: (O-Ton) Walter Krause, MdL, SPD, Mannheim-Stadt III: Die SPD hat sachliche Gründe für Dringlichkeit des Antrags zur umgehenden Behandlung des Haushaltsplans 1973 vorgelegt / Der Ministerpräsident schiebt den Schwarzen Peter nach Bonn / Der Öffentlichkeit ist nicht mit Polemik, sondern mit Sachdebatte gedient (Applaus, erregte Rufe) / Verschleierungsabsichten vor der Bundestagswahl / (1'06)
ab 02'44: (O-Ton) Johann Peter Brandenburg, Dr., MdL, FDP, Freiburg Stadt: Merkwürdiges Zusammenspiel von Landesfinanzminister und -regierungschef? / Man hätte einen Haushalt mit einer Reihe von Vorbehalten vorlegen und Nachtragshaushalte nachschieben können / (1'07)
ab 03'56: (O-Ton) Robert Gleichauf, CDU, Finanzminister von Baden-Württemberg: Landesregierung zu weiteren Informationen und Gesprächen bereit: Die ganze Problematik des Landeshaushalts in dieser schwierigen Situation / Die Verschiebung der Behandlung des Haushaltsplans verletzt keine Rechte des Parlaments und gewährleistet auch im kommenden Etatjahr geordnete Haushaltsführung / Die Verschiebung resultiert aus Fakten, die nicht von der Regierung zu vertreten sind oder die zwangsläufigen Charakter haben / (1'06)
Musik / (3'09)
ab 02'44: (O-Ton) Johann Peter Brandenburg, Dr., MdL, FDP, Freiburg Stadt: Merkwürdiges Zusammenspiel von Landesfinanzminister und -regierungschef? / Man hätte einen Haushalt mit einer Reihe von Vorbehalten vorlegen und Nachtragshaushalte nachschieben können / (1'07)
ab 03'56: (O-Ton) Robert Gleichauf, CDU, Finanzminister von Baden-Württemberg: Landesregierung zu weiteren Informationen und Gesprächen bereit: Die ganze Problematik des Landeshaushalts in dieser schwierigen Situation / Die Verschiebung der Behandlung des Haushaltsplans verletzt keine Rechte des Parlaments und gewährleistet auch im kommenden Etatjahr geordnete Haushaltsführung / Die Verschiebung resultiert aus Fakten, die nicht von der Regierung zu vertreten sind oder die zwangsläufigen Charakter haben / (1'06)
Musik / (3'09)
0:08:00; 0'08
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Baden-Württemberg; Haushalt 1973
Baden-Württemberg; Landesregierung
Baden-Württemberg; Landtag: Opposition
Bund-Länder-Verhältnis
Wahl: Bundestagswahl 1972
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ