Gottfried von Eppstein-Münzenberg Graf zu Diez verkauft Landgraf Wilhelm von Hessen die Hälfte von Eppstein mit Zubehör, Kostheim mit Ausnahme der Vogtei, Hof Mechthildshausen mit dem Gericht, Delkenheim, Massenheim, Diedenbergen, Wallau, Breckenheim, Nordenstadt mit Ausnahme der Rechte, die Graf Adolf von Nassau an Nordenstadt besitzt, die Hoheitsrechte über Igstadt, Oberliederbach mit zugehörigen Gefällen, Unterliederbach, die halbe Gemarkung Oberliederbach, Leibeigene und Hof zu Münster, Hof Hausen, Nutzungen von den Leibeigenen zu Flörsheim, Hochheim, Wicker, Marxheim, Kastel, Eddersheim, Hattenheim, Igstadt, Sindlingen und Erbenheim, Rechte an der Rheinfähre zu Weisenau, die Mainfähre zu Flörsheim und Höchst für 55.829 rheinische Gulden unter gewissen Einschränkungen auf Wiederkauf. Von der Kaufsumme wurden 4.000 Gulden bar bezahlt, der Rest der Summe wird auf die Schlösser Altkatzenelnbogen und Hadamar angewiesen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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