Verordnung über die Befugnis zur Verteilung und Zerstückelung einzelner Grundstücke und Gebäude unter Berücksichtigung der Zins- und Pachtberechtigten, vor allem wenn einzelne Grundstücke und Gebäude mit ständigen Grundbeschwerden belastet sind. Auch die polizeilichen Beziehungen sind zu berücksichtigen