Niklaus Metzger, B. zu Owen, wegen des Verdachts, an den Diebstählen seines Schwagers Alexander Zürn beteiligt gewesen zu sein, flüchtig gewesen und dadurch zugleich der Übertretung des jährlich von den Vogtgerichten verkündeten Verbots, auszutreten, schuldig geworden, auf Fürbitte jedoch von der an sich verwirkten peinlichen Befragung und Strafe befreit und in der Form begnadigt, daß er sechs Tage im Turm liegen und künftig keine Waffen mehr außer einem abgebrochenen Brotmesser tragen soll, verspricht, dies auszuführen und schwört U.