Amt Gartow (Bestand)
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NLA HA, Hann. 74 Gartow
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.11 Kurfürstentum/Königreich Hannover >> 1.11.6 Allgemeine Verwaltung >> 1.11.6.2 Untere Landesbehörden >> 1.11.6.2.3 Ämter im Landdrosteibezirk Lüneburg
1604-1923
Bestandsgeschichte: I. Beördengeschichte
Das adlige Gericht Gartow, ursprünglich unter brandenburgischem Einfluss stehend, gelangte im frühen 14. Jahrhundert unter welfische Landeshoheit. Nach mehreren Vorbesitzern, darunter dem Johanniterorden, erwarb der hannoversche Minister Andreas Gottlieb von Bernstorff die Herrschaft 1694 von den von Bülow. 1720 verlieh ihr König Georg I. die Hoheitsbefugnisse über den Flecken Gartow und 22 umliegende Dörfer, die damit aus den landesherrlichen Ämtern Schnackenburg und Lüchow ausschieden. Als "geschlossenes Gericht" war Gartow unmittelbar der Aufsicht der Regierung zu Hannover unterstellt.
Nach dem französisch-westfälischen Zwischenspiel, das Gartow zum Sitz eines Kantons im Distrikt Salzwedel des Departements Elbe machte (1807-1813), wurde das Gericht Gartow, seit 1823 der als Mittelbehörde neu errichteten Landdrostei in Lüneburg unterstehend, 1850 mit dem Amt Schnackenburg vereinigt und zum Amt erhoben. Als solches bestand es, von einer geringfügigen Änderung im Jahr 1852 abgesehen (Gemeinde Lanze vom Amt Lüchow zum Amt Gartow, Gemeinden Volzendorf und Prezier vom Amt Gartow zu Lüchow), bis zu seinem Aufgehen im Amt Lüchow im Jahr 1872.
II. Literaturhinweise
III. Bestandsgeschichte
Von der Gartower Amtsregistratur gelangte nur etwa ein Zehntel in das Hauptstaatsarchiv. Der Bestand wurde 1946 vom Hochwasser der Leine überschwemmt, erlitt dadurch z. T. erhebliche Schäden und geriet in Unordnung. Er wurde im Frühjahr 1951 von Th. Penners entsprechend dem Registraturschema neu aufgestellt. Nachträglich fand sich ein altes Aktenrepertorium in zwei Bänden (jetzt in den Bestand eingereiht unter den Nummern 14/1 und 14/2), aus dem das vorliegende, von Frau Flöter geschriebene Findbuch einen Auszug darstellt, der nur die vorhandenen Aktenstücke erfasst. Die vorangestellte Gliederung weist dagegen auch die Sachgruppen nach, aus denen
Bestandsgeschichte: keine Akten erhalten sind. Als Signaturen wurden fortlaufende Nummern eingeführt.
Ergänzende Archivalien finden sich vor allem in den Beständen Celle Br. 61a (Ämterakten der Regierung in Celle bzw. Hannover), Hann. 80 Lüneburg (Landdrostei in Lüneburg), Hann. 180 Lüneburg (Regierung in Lüneburg), Hann. 83 (Konsistorium) und Hann. 70 (Hofgericht in Uelzen, Justizkanzlei und Obergericht in Celle) sowie Hann. 129 Lüchow (Katasteramt Lüchow). Hinzuweisen ist ferner auf das Gräflich Bernstorffsche Archiv in Gartow, von dessen Urkundenbestand das Hauptstaatsarchiv eine Findbuchdurchschrift (F.A. 179) besitzt.
Zitierweise z. B.: Hann. 74 Gartow Nr. 210
Hannover, im April 1975
gez. Dieter Brosius
Über Archivalien im Besitz der Samtgemeinden Gartow und Schnackenburg vgl. Dienstreisebericht vom 23. Juni 1975, Az. 1353/75. Filmaufnahmen einer Beschreibung des Amts Schnackenburg von 1774 siehe unter FFA 138 und 139 in der Fotosammlung.
In den Bestand wurden nachträglich drei Fach aus den Beständen Hann. 51 und Hann. 52 ausgesonderter Akten eingeordnet.
Hannover, im Dezember 1977
gez. Klaus J. Kattmann
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im Juli 2012
Eine Restaurierung des Bestands fand 1978 statt.
Hannover, im Dezember
Bestandsgeschichte: 2014
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Das adlige Gericht Gartow, ursprünglich unter brandenburgischem Einfluss stehend, gelangte im frühen 14. Jahrhundert unter welfische Landeshoheit. Nach mehreren Vorbesitzern, darunter dem Johanniterorden, erwarb der hannoversche Minister Andreas Gottlieb von Bernstorff die Herrschaft 1694 von den von Bülow. 1720 verlieh ihr König Georg I. die Hoheitsbefugnisse über den Flecken Gartow und 22 umliegende Dörfer, die damit aus den landesherrlichen Ämtern Schnackenburg und Lüchow ausschieden. Als "geschlossenes Gericht" war Gartow unmittelbar der Aufsicht der Regierung zu Hannover unterstellt.
Nach dem französisch-westfälischen Zwischenspiel, das Gartow zum Sitz eines Kantons im Distrikt Salzwedel des Departements Elbe machte (1807-1813), wurde das Gericht Gartow, seit 1823 der als Mittelbehörde neu errichteten Landdrostei in Lüneburg unterstehend, 1850 mit dem Amt Schnackenburg vereinigt und zum Amt erhoben. Als solches bestand es, von einer geringfügigen Änderung im Jahr 1852 abgesehen (Gemeinde Lanze vom Amt Lüchow zum Amt Gartow, Gemeinden Volzendorf und Prezier vom Amt Gartow zu Lüchow), bis zu seinem Aufgehen im Amt Lüchow im Jahr 1872.
II. Literaturhinweise
III. Bestandsgeschichte
Von der Gartower Amtsregistratur gelangte nur etwa ein Zehntel in das Hauptstaatsarchiv. Der Bestand wurde 1946 vom Hochwasser der Leine überschwemmt, erlitt dadurch z. T. erhebliche Schäden und geriet in Unordnung. Er wurde im Frühjahr 1951 von Th. Penners entsprechend dem Registraturschema neu aufgestellt. Nachträglich fand sich ein altes Aktenrepertorium in zwei Bänden (jetzt in den Bestand eingereiht unter den Nummern 14/1 und 14/2), aus dem das vorliegende, von Frau Flöter geschriebene Findbuch einen Auszug darstellt, der nur die vorhandenen Aktenstücke erfasst. Die vorangestellte Gliederung weist dagegen auch die Sachgruppen nach, aus denen
Bestandsgeschichte: keine Akten erhalten sind. Als Signaturen wurden fortlaufende Nummern eingeführt.
Ergänzende Archivalien finden sich vor allem in den Beständen Celle Br. 61a (Ämterakten der Regierung in Celle bzw. Hannover), Hann. 80 Lüneburg (Landdrostei in Lüneburg), Hann. 180 Lüneburg (Regierung in Lüneburg), Hann. 83 (Konsistorium) und Hann. 70 (Hofgericht in Uelzen, Justizkanzlei und Obergericht in Celle) sowie Hann. 129 Lüchow (Katasteramt Lüchow). Hinzuweisen ist ferner auf das Gräflich Bernstorffsche Archiv in Gartow, von dessen Urkundenbestand das Hauptstaatsarchiv eine Findbuchdurchschrift (F.A. 179) besitzt.
Zitierweise z. B.: Hann. 74 Gartow Nr. 210
Hannover, im April 1975
gez. Dieter Brosius
Über Archivalien im Besitz der Samtgemeinden Gartow und Schnackenburg vgl. Dienstreisebericht vom 23. Juni 1975, Az. 1353/75. Filmaufnahmen einer Beschreibung des Amts Schnackenburg von 1774 siehe unter FFA 138 und 139 in der Fotosammlung.
In den Bestand wurden nachträglich drei Fach aus den Beständen Hann. 51 und Hann. 52 ausgesonderter Akten eingeordnet.
Hannover, im Dezember 1977
gez. Klaus J. Kattmann
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im Juli 2012
Eine Restaurierung des Bestands fand 1978 statt.
Hannover, im Dezember
Bestandsgeschichte: 2014
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ