Eine fast vergessene Steuer - Was macht eigentlich der Soli-Zuschlag?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/017 R060024/105
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/017 Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2006
Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2006 >> Juli 2006
27. Juli 2006
Es sollte eine befristete Abgabe sein, ist aber längst eine Zusatzsteuer. Und wer daraus Geld bekommt, verwendet es meist nicht im Sinne des Gesetzgebers, doch der hat keine Möglichkeiten, dagegen einzuschreiten. - Ein Ärgernis, ein Skandal, eine bittere Notwendigkeit? Der "Solidaritätszuschlag" sollte einst die Landschaften im Osten der Republik zum Blühen bringen, ohne allgemeine Steuererhöhung. Doch inzwischen scheint der "Soli" so fest zu den Steuern zu gehören, wie früher ein Kanzler Kohl zur Bundesrepublik Deutschland. Zehn Milliarden Euro zahlen Bürger in Ost und West zusätzlich. Immer wieder heißt es: der "Soli" gehöre abgeschafft. Aber haben wir uns nicht längst dran gewöhnt? Ihn fast vergessen? LÄNDERSACHE erinnert daran, wie der "Soli" vor 15 Jahren kam.
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Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Ländersache - Politik in Baden-Württemberg
Elsasser, Theresa
Hoffmann, Natalia
Kohl, Erwin
Kugel, Michael
Stöhr, Hannelore
Deutsche Einheit
Steuer: Solidaritätszuschlag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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