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Verordnung des Ministeriums des Innern und der Justiz, dass in Zukunft öffentliche Versteigerungen durch die Bürgermeister vorgenommen werden sollen (diese Ausfertigung ist zwei Mal vorhanden)
Verordnung des Ministeriums des Innern und der Justiz, dass in Zukunft öffentliche Versteigerungen durch die Bürgermeister vorgenommen werden sollen (diese Ausfertigung ist zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.6 Zivil- und Erbrechtsangelegenheiten, Versteigerungen, Hypotheken
Darmstadt, 1825 März 2
Sachakte
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