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Anweisung, Wornach Ein jeder, welcher in den Hohen Teutschen Ritter-Orden Zu tretten verlanget, Sich zu achten habe [mit Schema einer Ahnentafel zu 16 Ahnen; nach 1736; Druck, 12 S. in Folio, 3 Exemplare, das dritte unvollständig].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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