Veit Bruckner von Baisingen, im Gäu gelegen und dort wohnhaft, verkauft eine Gülte von 4 Malter gutem, dürren und sauberen Roggen in Kaufmannsqualität und Horber Maß und Malter an den ehrsamen Dominikus Finintzen, Bürger zu Horb, und alle seine Erben und Nachkommen für ein Hauptgut von 40 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Aussteller verpflichtet sich für sich, seine Erben und Nachkommen, dass sie diese Gülte künftig jährlich am 11. November (uf Sannt Martins deß heilligenn bischofs tag) in einen Kasten oder Keller nach Wahl des Käufers in der Stadt Horb entrichten werden. Die Gülte beruht auf folgenden Stücken und Gütern mit allen Rechten und Zugehörungen in Baisingen: [1] 3 Jauchert Acker in der Zelge gegen Ergenzingen (Ergoltzingen), die über den Bonndorferweg gehen und jährlich der Heiligenpflege zu Baisingen 2 Viertel Roggen nach der Zelge geben. Genannte Anstößer: Michel Marquardt und Hans Stopper. [2] 2 Jauchert Acker in der Zelge gegen Vollmaringen im Stertzinger. Genannte Anstößer: Hans Maier und Jakob Harr von Vollmaringen. [3] 4 Jauchert Acker "in Birgkhenn". Genannte Anstößer: Konrad Roll von Vollmaringen und Nikolaus Haimburg (Hainburgen). Mit Ausnahme des gewöhnlichen Zehnten sind diese Stücke und Güter nicht belastet und werden von Schultheißen und Gericht zu Baisingen als ausreichendes Unterpfand anerkannt. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung im Einlager in der Stadt Horb und Schadloshaltung. Die Gülte kann jederzeit mit 40 fl Hauptgut oder teilweise mit jeweils 5 fl für jeden Scheffel Roggen und den entstandenen Zinsen abgelöst werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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