Hartmann Ehinger, Bürger zu Ulm, verschreibt Propst und Konvent zu Herbrechtingen anstelle des Zinses von 35 ß h aus den von seinem Vater ererbten 5 Tw. Wiesen zu Göttingen, die er mit ihrer Zustimmung verkauft hat, wiederum 35 ß h Ewigzins für eine Jahrzeit, die er auf 1 1/4 Tw. näher beschriebene Wiesen versichert, die Ulrich Knu(e)rlin zu Göttingen innehat. Dieser soll ihnen jährlich zwischen St Jakob (25. Juli) und St.Bartolomeus (24. August) den Zins entrichten. Weitere Bestimmungen für den Fall des Zahlungsverzugs und für die Ausgestaltung der Jahrzeit sowie die Verteilung der Gelder an die beteiligten Priester werden getroffen. Ulrich Knu(e)rlin stimmt zu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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