Anton Julius und sein Sohn Konrad zu Nußdorf, ersterer wegen Anstiftung seines Sohnes zu einer "tätlichen Frevelhandlung" an Burkhard Ruger, B. zu Vaihingen, von Heinrich Schilling, Vogt, und Junker Hans Heinrich von Reischach zu Vaihingen gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., der Sohn nach seiner Straftat geflohen, jedoch wieder zurückgekommen, geloben eidlich, dem B. Ruger Schmerzensgeld zu bezahlen sowie dem Landesherrn bzw. dem gen. Junker gütlich oder rechtlich einen Abtrag zu leisten, und schwören U.