Melchior Harscher, Bürger zu Bingen, ist schuldig geworden dem Spital zu Sigmaringen oder dessen Pflegern 50 Gulden Landeswährung, deren Empfang von den Pflegern, Meister Hans Dirrhainber und Meister Kaspar Fladt, Sattler, er bestätigt. Er hat die Summe zum Bau eines neues Hauses aufgenommen. Der ab 1687 jährlich auf Martini, 8 Tage vorher oder nachher zu zahlende Zins beträgt 2 Gulden 30 Kreuzer. Der Aussteller setzt als Unterpfand ein 1 Jauchert Garten, an der Autehalde genannt, an der Straße, nach Sigmaringen (Anlieger: gemeines Merkh; Gärtlein des Johannes Meicht), 1/2 Jauchert im Stötten (Anlieger: Erben des verstorbenen Christoph Fischer; Georg Rain; Thomas Schneider; Johannes Schneider) 1/2 Jauchert Ackers (Anlieger: Erben des verstorbenen Christoph Fischer; Stephan Buckh; Hans Schneider), 1 Mannsmahd Wiesen im Weithenriedt (Anlieger: Andreas, Stephan und Kaspar Schreckh; die Lauchert; der Hörnlin Bihl). Schultheiß und Gericht haben anerkannt, daß das Spital mit dem Unterpfand, welches außer dem Zehnten frei ist, genügend versichert ist. Der Zins kann vierteljährlich aufgekündigt werden
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Melchior Harscher, Bürger zu Bingen, ist schuldig geworden dem Spital zu Sigmaringen oder dessen Pflegern 50 Gulden Landeswährung, deren Empfang von den Pflegern, Meister Hans Dirrhainber und Meister Kaspar Fladt, Sattler, er bestätigt. Er hat die Summe zum Bau eines neues Hauses aufgenommen. Der ab 1687 jährlich auf Martini, 8 Tage vorher oder nachher zu zahlende Zins beträgt 2 Gulden 30 Kreuzer. Der Aussteller setzt als Unterpfand ein 1 Jauchert Garten, an der Autehalde genannt, an der Straße, nach Sigmaringen (Anlieger: gemeines Merkh; Gärtlein des Johannes Meicht), 1/2 Jauchert im Stötten (Anlieger: Erben des verstorbenen Christoph Fischer; Georg Rain; Thomas Schneider; Johannes Schneider) 1/2 Jauchert Ackers (Anlieger: Erben des verstorbenen Christoph Fischer; Stephan Buckh; Hans Schneider), 1 Mannsmahd Wiesen im Weithenriedt (Anlieger: Andreas, Stephan und Kaspar Schreckh; die Lauchert; der Hörnlin Bihl). Schultheiß und Gericht haben anerkannt, daß das Spital mit dem Unterpfand, welches außer dem Zehnten frei ist, genügend versichert ist. Der Zins kann vierteljährlich aufgekündigt werden
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Nr. 238
Repert. XVI, Bp Nr. 110, Kasten B, Fach 35
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Grafschaft Sigmaringen: Urkunden
Grafschaft Sigmaringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1686 September 10
Urkunden
Ausstellungsort: Sigmaringen
Siegler: fürstlich hohenzollerisch-sigmaringische Kanzlei
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Sekretsiegel; Siegel mit Papierdecke
Vermerke: 2 Blatt
Siegler: fürstlich hohenzollerisch-sigmaringische Kanzlei
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Sekretsiegel; Siegel mit Papierdecke
Vermerke: 2 Blatt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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