Verordnung an sämtliche Steuerperäquatoren [Steuereinschätzer] der Provinz Oberhessen betreffend die in Folge der Aufhebung des Salzmonopols in der Provinz Oberhessen zu erhebende Salzsteuer. (Instruktion zur Ausführung des § 14 des Finanzgesetzes betreffend die in Folge der Aufhebung des Salzmonopols der Provinz Oberhessen zu erhebende Salzsteuer liegt bei)