Landtagsdebatte über den Paragraphen 218 StGB, über die Änderung des Schulgesetzes und über den 10. Datenschutzbericht 1989
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 D900040/107
C900040/203
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990 >> Juni 1990
Mittwoch, 20. Juni 1990
Debatte über den Referentenentwurf des Sozialministeriums zum § 218. SPÖRI: Kritik am Entwurf. "Die Beratungsstellen werden zu Helfern der Staatsanwaltschaft". WIMMER: "Dieses Papier stempelt die Frauen zu potentiellen Lügnerinnen". SCHÄFER: "Referentenentwurf ist nur ein Arbeitspapier und noch offen für Änderungen". BENDER: Einschüchterung der Frauen durch den Entwurf. TEUFEL: Mißt diesem Entwurf keinen hohen Stellenwert bei. DÖRING: "Entwurf soll im Reißwolf verschwinden". SCHWANDNER: Aufforderung an die Ärzteschaft, sich von diesem Papier zu distanzieren. Debatte über die Änderung des Schulgesetzes. PFISTER: Für Ganztagesangebote an den Schulen. REPNIK: Gegen eine Vergesellschaftung der Kindererziehung. WIMMER: Chance der Ganztagesschulen. Orientierung am Wohl des Kindes. MAYER-VORFELDER: Zweifel am Konzept der Ganztagesschulen. Debatte über den 10. Datenschutzbericht 1989. GEISEL: Gesetzwidrige Verweigerung der Akteneinsicht zieht sich wie ein "roter Faden" durch die zehn Datenschutzberichte. Problematik der Terroristendatei APIS. GOLL: Kritik an der Landesregierung wegen ihres Umgangs mit dem Datenschutz. SCHLEE: Verteidigung der Arbeit des Innenministeriums. Gegen eine Diskussion von polizeilichen Fahndungskonzepten in der Öffentlichkeit.
SDR 2
0:14:05; 0'14
Audio-Visuelle Medien
Repnik, Friedhelm; Politiker, Abgeordneter, Minister, Apotheker, 1949-
Gesetzgebung: Schulgesetz
Schule: Ganztagesschule
Schwangerschaft: Schwangerschaftsabbruch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:33 MEZ
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