Die genannten Pfleger U. L. Frauen Spitals zu Baden (Joh. Wolff und Joh. Marquart) beurkunden, daß sie von Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach ermächtigt seien, die Summe von 300 fl., welche das Kloster St. Mathei und Nicolai zu Straßburg dem Vit. Hoffart zum Baldrich in Baden dargeliehen, zu übernehmen und von nun an mit 5% zu verzinsen, wogegen die Pfleger jenes Klosters auf die seit 1594 rückständigen Zinsen im Betrag von 210 fl. verzichten; doch soll, wenn Matern Hoffart, des Schuldners Sohn, wieder in den Besitz der dem Kloster verpfändeten Güter gelangt, für Tilgung der rückständigen Zinsen gesorgt werden; hierzu gibt Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach seine Zustimmung
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Die genannten Pfleger U. L. Frauen Spitals zu Baden (Joh. Wolff und Joh. Marquart) beurkunden, daß sie von Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach ermächtigt seien, die Summe von 300 fl., welche das Kloster St. Mathei und Nicolai zu Straßburg dem Vit. Hoffart zum Baldrich in Baden dargeliehen, zu übernehmen und von nun an mit 5% zu verzinsen, wogegen die Pfleger jenes Klosters auf die seit 1594 rückständigen Zinsen im Betrag von 210 fl. verzichten; doch soll, wenn Matern Hoffart, des Schuldners Sohn, wieder in den Besitz der dem Kloster verpfändeten Güter gelangt, für Tilgung der rückständigen Zinsen gesorgt werden; hierzu gibt Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach seine Zustimmung
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, {37 Nr. 427 Verweisung}
Conv. 022
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 37 Baden-Baden
Baden-Baden >> Baden-Baden, Stadtkreis Baden-Baden
1608 Januar 15
Urkunden
Siegelbeschreibung: Mit dem Sekret des Markgrafen Georg Friedrich von Baden-Durlach und dem Siegel U. L. Frauen Spitals
Hoffart zum Baldrich, Vit.; Baden-Baden
Hoffart, Matern
Marquart, Joh.; Pfleger
Wolff, Joh.; Pfleger
Baden-Baden BAD; Spital
Straßburg = Strasbourg, Dep. Bas-Rhin [F]; Kloster St. Matthäus und Nikolaus
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:21 MESZ