Tilgungspläne
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6570
V 6/8-83
I 4 Dülken Dülken
Dülken >> 2. Finanzen, Steuern, Vermögen >> 2.3. Gemeindevermögen und -schulden
1953-1970
Enthält: Verbindlichkeiten der Frau Anita Holtappels, des Herrn Johann Jansen, der Frau Klara Kreißl, der Frau Wilhelmine Reinold, des Herrn Paul Jennen, des Herrn Josef Terßen, der Frau Hanny Kerkmann, des Witwer Hans Schnorr, des Herrn Klaus Feldges, der Frau Irene Küsters, der Frau Marga Kobhes, des Herrn Heinz Rien, des Herrn Justus Voß, des Bauvereins, der Frau Änne Thouessen, des Herrn Heinrich Kiepels, des Herrn Franz Hoffmann, der Eheleute Hubert Wolff, des Herrn Heinz Küppers, des Herrn Hermann Houben, des Herrn Bernd Fetten, des Herrn Wilfried Leppers, derr Frau Helene Bartelt, des Herrn Albert Heesen gegenüber der Stadtgemeinde Dülken.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:06 MEZ