Albrecht Schad, Hermann Roth und Thomas Lebzelter, Ratsmitglieder und verordnete Baupfleger der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen in der Stadt Ulm, belehnen die ehrbare Frau und Witwe Dorothea Kesslerin, auf Lebenszeit mit dem bisher von ihrem verstorbenen Ehemann Jörg Schicken von Nersingen als Pfründgut innegehabten Verwaltungshof zu Rißtissen, der aus einem Haus mit Hofreite, Garten, sechs Jauchert Acker, sechs Tagwerken Wiesen in jeder Ösch und einem Teil der Ehehaften und des Flurhüteramtes besteht. Den Ausstellern und den ihnen folgenden Verwaltern dieser Pflege sind als jährliche Gülten zu leisten: sieben Imi Roggen und sieben Imi Hafer gutes und sauber erzeugtes Gültkorn Ulmer Mess als Herrengülte, zwei lb 15 ß h Heugeld, ein ß h Weisat, ein Viertel Öl, 120 Eier, zwei Herbsthühner und zwei Fastnachtshennen, zehn Käse von den Ehehaften oder für jeden Käse zwei pf und von dem Flurhüteramt ein ß vier h. Das Korn ist zwischen dem 29. September (Michaeli) und dem 11. November (Martini) in den Kasten des Spitals in Ulm und die anderen Abgaben in die Hände der Aussteller oder ihrer Nachkommen zu liefern. Wenn die Belehnte über kurz oder lang die Gülten nicht entrichtet, das Pfründgut vernachlässigt oder stirbt, soll das Pfründgut nach dem Pflugrecht ohne Beeinträchtigung durch ihre Erben heimfallen.
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Albrecht Schad, Hermann Roth und Thomas Lebzelter, Ratsmitglieder und verordnete Baupfleger der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen in der Stadt Ulm, belehnen die ehrbare Frau und Witwe Dorothea Kesslerin, auf Lebenszeit mit dem bisher von ihrem verstorbenen Ehemann Jörg Schicken von Nersingen als Pfründgut innegehabten Verwaltungshof zu Rißtissen, der aus einem Haus mit Hofreite, Garten, sechs Jauchert Acker, sechs Tagwerken Wiesen in jeder Ösch und einem Teil der Ehehaften und des Flurhüteramtes besteht. Den Ausstellern und den ihnen folgenden Verwaltern dieser Pflege sind als jährliche Gülten zu leisten: sieben Imi Roggen und sieben Imi Hafer gutes und sauber erzeugtes Gültkorn Ulmer Mess als Herrengülte, zwei lb 15 ß h Heugeld, ein ß h Weisat, ein Viertel Öl, 120 Eier, zwei Herbsthühner und zwei Fastnachtshennen, zehn Käse von den Ehehaften oder für jeden Käse zwei pf und von dem Flurhüteramt ein ß vier h. Das Korn ist zwischen dem 29. September (Michaeli) und dem 11. November (Martini) in den Kasten des Spitals in Ulm und die anderen Abgaben in die Hände der Aussteller oder ihrer Nachkommen zu liefern. Wenn die Belehnte über kurz oder lang die Gülten nicht entrichtet, das Pfründgut vernachlässigt oder stirbt, soll das Pfründgut nach dem Pflugrecht ohne Beeinträchtigung durch ihre Erben heimfallen.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 784
II Rißtissen d 20
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Rißtissen
1567 März 31 (uff Afftermontag nach Ostern)
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel: Bei (3) Siegelbild abgegangen, Umschrift erhalten.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel: Bei (3) Siegelbild abgegangen, Umschrift erhalten.
Kesslerin, Dorothea (Nersingen NU und Rißtissen, Ehingen an der Donau UL)
Lebzelter, Thomas (Ulm UL)
Roth; Hermann (Ulm UL)
Schad; Albrecht (Ulm UL)
Schicken, Jörg (Rißtissen, Ehingen an der Donau UL)
Nersingen NU; Gemeinde; Einwohner
Rißtissen, Ehingen (Donau) UL; Gemeinde; Flurhüteramt
Rißtissen, Ehingen (Donau) UL; Herrschaft; Ehehaften
Rißtissen, Ehingen (Donau) UL; Pfründgut der Pfarrei Unserer Lieben Frau in Ulm UL
Ulm UL; Pfarrkirche Unser Lieben Frauen; Baupfleger
Ulm UL; Pfarrkirche Unser Lieben Frauen; Pfründgüter
Ulm UL; Reichsstadt; Ratsmitglieder
Ulm UL; Ulmer Mess
Ehehaften
Fastnachtshennen
Flurhüteramt
Gültkorn
Herbsthühner
Herrengülte
Heugeld
Käse
Öl
Pflugrecht
Pfründgüter
Ulmer Mess
Weisat
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:44 MESZ
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