Ausschreiben: Ausführliche Darstellung von Einzel-Verpachtungen hessischer Domänen unter Beifügung von Vordrucken von Kautions- und Bürgschafts-Urkunden. Abänderungen oder Ergänzungen dürfen nur nach vorheriger gemeinsamer Absprache erfolgen (ein Überweisungsschreiben vom 18. Juli 1842 anbei)