Eberhart Rüde von Bödigheim (Botinken), Hans von Rosenberg und Herman Bilgerin, Edelknechte, entscheiden in dem Streite zwischen den edeln Herrn Herman, Herrn zu Lybesperg einerseits und Walthe und Endriz von Hardheim andererseits. Der von Lybesperg verlangt von des Stiftes zu Mainz wegen ein Gericht im Dorfe Hepphenkein, sowie das Recht zum "Angießen" über Maß, Gewicht und Ellen, wie die Hardheimer für sich in Anspruch nehmen. Die Schiedsleute bestätigen nun auf, daß die Hardheimer einen besseren Beweis (Kundschaft) erbrachten.