Search results
  • -5 of 455

Hans Heckell d.Ä., dessen Sohn Hans Heckell d.J. sowie Jörg Heckell, Bruder des Erstgenannten, alle drei B. zu Weilheim, deren Sohn, Bruder und Vetter Michel Heckell vor geraumer Zeit von einigen Einwohnern aus Thurnow (1), unter denen sich ein Bernhard Gaisser befand, erschlagen worden war, versprechen für sich und ihre noch nicht herangewachsenen Kinder bei ihren Treueid, den sie der Erbhuldigung und Leibeigenschaft wegen geleistet haben, gegen den oben erwähnten Bernhard Gaisser, der von ihnen wegen Mordes angezeigt wurde, deswegen ins Gefängnis kam und schließlich nach ergebnislosen Verhör mit Einverständnis der genannten Angehörigen des Ermordeten gegen die Verpflichtung, einige Seelenmessen für den Getöteten lesen zu lassen, ferner gegen Bezahlung der Atzung und gegen eine von den beiden Junkern Veit Spätt zu Thumnow und Veit Spätt, gen. Mager, besiegelten Urfehde wieder freigelassen wurde, künftig weder auf dem peinlichen oder bürgerlichen Rechtswege noch sonst wie vorzugehen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...