Kurfürst Philipp von der Pfalz und die Herzöge Otto II. von Pfalz-Mosbach, Albrecht von Bayern-München und Georg von Bayern-Landshut verkünden eine Hammerordnung, die sie Zunahme ihrer Räte und solcher der Städte Amberg und Sulzbach aufgerichtet haben. Anwesend waren für Kurfürst Philipp Hans von Treswitz zu Rothenstadt (Dreswitz zur Ratenstat), Landrichter, und Friedrich (Fridlich) Steinlinger zum Gressenwöhr (Kressenwerd), Landschreiber zu Amberg, für Otto von Pfalz-Mosbach Otto von Rohrbach, Schultheiß zu Neumarkt, und Ludwig Truchsess von Grünsberg, Kanzler, für Herzog Albrecht Georg Marschalk von Ostheim, Landrichter und Pfleger zu Sulzbach, und Erasmus Saurzapf (Saurzapff), Rentmeister auf dem Nordgau, für Herzog Georg Alexander vom Wildenstein, Pfleger zu Lauf (Lauff), und Hans von Floß, Rentmeister zu Weiden. Von der Stadt Amberg anwesend waren Heinrich Baumgartner (Paum-) und Hans Vorster, Stadtkämmerer, von der Stadt Sulzbach Engelhard Kellner und Paul Pugler. Die Aussteller bestätigen und erneuern die Einung für 10 Jahre ab dem Pfingstfest, nachdem die letzte jüngst ausgelaufen war und solcherlei Einungen zum großen Nutzen der Fürsten, Orte und Lande seit langer Zeit aufgerichtet und gehalten worden waren. Es folgen die umfassenden Artikel der Hammereinung.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz und die Herzöge Otto II. von Pfalz-Mosbach, Albrecht von Bayern-München und Georg von Bayern-Landshut verkünden eine Hammerordnung, die sie Zunahme ihrer Räte und solcher der Städte Amberg und Sulzbach aufgerichtet haben. Anwesend waren für Kurfürst Philipp Hans von Treswitz zu Rothenstadt (Dreswitz zur Ratenstat), Landrichter, und Friedrich (Fridlich) Steinlinger zum Gressenwöhr (Kressenwerd), Landschreiber zu Amberg, für Otto von Pfalz-Mosbach Otto von Rohrbach, Schultheiß zu Neumarkt, und Ludwig Truchsess von Grünsberg, Kanzler, für Herzog Albrecht Georg Marschalk von Ostheim, Landrichter und Pfleger zu Sulzbach, und Erasmus Saurzapf (Saurzapff), Rentmeister auf dem Nordgau, für Herzog Georg Alexander vom Wildenstein, Pfleger zu Lauf (Lauff), und Hans von Floß, Rentmeister zu Weiden. Von der Stadt Amberg anwesend waren Heinrich Baumgartner (Paum-) und Hans Vorster, Stadtkämmerer, von der Stadt Sulzbach Engelhard Kellner und Paul Pugler. Die Aussteller bestätigen und erneuern die Einung für 10 Jahre ab dem Pfingstfest, nachdem die letzte jüngst ausgelaufen war und solcherlei Einungen zum großen Nutzen der Fürsten, Orte und Lande seit langer Zeit aufgerichtet und gehalten worden waren. Es folgen die umfassenden Artikel der Hammereinung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 598
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
s. Bemerkung.
fol. 423r-433v [alt: 366r-376v]
Urkunden
Das Treffen der Räte zu Sulzbach fand nach dem Schreiben der folgenden Urkunde (Nr. 599) am 15.02.1497 (uff mitwoch nach dem sontag invocavit) statt, Kurfürst Philipps Räte sandten ihm das Libell mit der Einung zur Bestätigung am 04.04.1497 (uff eritag nach quasomodogeniti) zu, das Geltungsdatum der Einung ist ab Pfingsten [14.05.1497].
Baumgartner, Heinrich; erw. 1497
Floß (Flos), Johann (Hans) vom; Landschreiber zu Amberg, Rentmeister zu Weiden, erw. 1483, 1491
Kellner, Engelhard; zu Sulzbach, erw. 1497
Marschalk von Ostheim, Georg; Landrichter, Pfleger zu Sulzbach, erw. 1497
Pugler, Paul; zu Sulzbach, erw. 1497
Rohrbach, Otto von; Schultheiß zu Neumarkt, -1503
Saurzapf, Erasmus; Rentmeister auf dem Nordgau, erw. 1497
Steinlinger zu Gressenwöhr, Friedrich; Sohn des Erhard, Landschreiber zu Amberg, erw. 1494, 1497
Treswitz zu Rothenstadt, Hans von; Landrichter, erw. 1491, 1505
Truchsess von Grünsberg, Ludwig; Kanzler Ottos von Pfalz-Mosbach, erw. 1483, 1497
Vorster, Hans; Stadtkämmerer zu Amberg, erw. 1497
Wildenstein, Alexander von; Pfleger zu Lauf, erw. 1483, 1497
Amberg AM
Sulzbach : Sulzbach-Rosenberg AS
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:02 MESZ
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