Stoffel Hörtter zu Ehningen (Eningen"), gefangengesetzt, weil er als Bürgermeister (Hainbürg) von Ehningen zehn Pfund Heller, mit denen Hartmann Lienhart zehn Schilling Heller Zins abgelöst hatte, in seine eigene Tasche gesteckt hat, freigelassen auf Bitten seines Vaters u.a. Freunde und auf den Eid hin, dass er jeden weiteren Rechtsspruch und jede Strafe des Fürsten auf sich nehmen werde, verspricht, die Atzung und alle Kosten zu bezahlen und schwört Urfehde. - Bürgen für 100 Pfund Heller: Sein Vater Hans Stoffel Hörter und Hensin König, beide zu Ehningen
Vollständigen Titel anzeigen
Stoffel Hörtter zu Ehningen (Eningen"), gefangengesetzt, weil er als Bürgermeister (Hainbürg) von Ehningen zehn Pfund Heller, mit denen Hartmann Lienhart zehn Schilling Heller Zins abgelöst hatte, in seine eigene Tasche gesteckt hat, freigelassen auf Bitten seines Vaters u.a. Freunde und auf den Eid hin, dass er jeden weiteren Rechtsspruch und jede Strafe des Fürsten auf sich nehmen werde, verspricht, die Atzung und alle Kosten zu bezahlen und schwört Urfehde. - Bürgen für 100 Pfund Heller: Sein Vater Hans Stoffel Hörter und Hensin König, beide zu Ehningen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 419
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.8 Böblingen, Oberamt >> 1.8.6 Ehningen
1536 September 22 (Freitag nach Matthäus)
Ausfertigung, Pergament; 1 Siegel
Urkunden
Siegler: Die Stadt Böblingen mit dem Sekretsiegel der Stadt, bewilligt durch Bürgermeister und Gericht zu Böblingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Hartmann, Leonhard
Hörter, Hans
Hörtter, Stoffel, Bürgermeister, Ehningen
König, Hensin, Ehningen
Böblingen BB
Ehningen BB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Altwürttembergisches Archiv (Tektonik)
- Auslesebestände über die Landesverwaltung, Kabinett und Hofbehörden (Tektonik)
- Rechtsprechung und Polizei (Tektonik)
- Urfehden (Bestand)
- 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt (Gliederung)
- 1.8 Böblingen, Oberamt (Gliederung)
- 1.8.6 Ehningen (Gliederung)
Namensnennung 3.0 Deutschland