Simon Graf zu Sp. und Vianden (Vyanden) und Elisabeth von Sp., Herzoginwitwe in Bayern (Beyeren), Frau zu Grimbergen (Grym-) und Corroy (Corroit), befehlen ihrem Verwandten (swager und neven) Werner Herrn zu Ligny (Lyngis) und dessen Ehefrau Ida von Berghe (Berge), Frau zu Ligny, oder dem Inhaber der Urkunde ihre Burgen Corroy und Frasnes (Fraisen), Land und Leute an. Die Eheleute sollen den Ausstellern, ihren dortigen Amtleuten, Land und Leuten helfen und raten nach bestem Vermögen. Der dortige Amtmann wird aufgefordert, ihnen dafür jährlich am Geburtstag Johannes des Täufers (24.06.) oder binnen des folgenden Monats 80 gute Kronen von Frankreich zu zahlen. Werden sie darin behindert oder beirrt, erlauben Simon und Elisabeth ihnen, Burg, Land und Leute zu beschlagnahmen und sich die 80 Kronen daraus zu nehmen, sooft es nötig ist. Dafür werden Johann Boos von Waldeck (-ecke) der Junge, Winand von Niedersgegen (Jegen) sowie die Brüder Arnold und Johann von Zievel (Zevel) zu Bürgen gestellt; jeder bürgt für alle. Diese haben bei säumiger Zahlung auf Mahnung zu Haus und zu Hof, durch Briefe oder Boten, unverzüglich ein reisiges Pferd und einen Kecht nach Nivelles (Nevyl) zum Einlager in eine ihnen zugewiesene Herberge zu schicken. Das Einlager darf nur mit Zustimmung der Eheleute oder nach Zahlung der 80 Kronen verlassen werden. Die Bürgen versprechen, ihren Verpflichtungen nachzukommen und dagegen nichts zu tun oder zu veranlassen. Pferde, die sich verleisten oder sterben, sind zu ersetzen. Ein von Simon und Elisabeth neu bestellter Amtmann soll versprechen, den Eheleuten das Geld pünktlich zu zahlen und ihnen damit jährlich gehorsam zu sein. Der Vertrag kann von den Ausstellern mit Frist von ½ Jahr aufgekündigt werden; den Eheleuten sind dann binnen des halben Jahres zu Nivelles 800 Kronen zu zahlen; die Gülte wird dann ledig, die Urkunde kraftlos; sie ist zurückzugeben. Falls die Eheleute den Vertrag kündigen wollen, sollen sie es dem Amtmann zu Corroy ein halbes Jahr vorher urkundlich mitteilen; nach Zahlung der 800 Kronen ist die Gülte ledig. Dies haben Simon und Elisabeth beschworen; sie siegeln. Die Bürgen Johann, Winand, Arnold und Johann siegeln ebenfalls.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv