Friedrich Markgraf von Brandenburg; Wilhelm und Albrecht Pfalzgrafen bei Rhein; Ludwig Graf zu Öttingen, Hofmeister; Haupt zu Pappenheim, Erbmarschall; Heinrich Nothaft von Wernburg, Ritter; bekennen, obwohl der Kaiser seine Ungnade auf Konrad von Weinsberg gelegt hätte, wegen des Streites mit den Reichsstädten und der Niederwerfung von Kaufleuten bei Sinsheim, hätte er doch bestimmt, dass die oben Bezeichneten einen Richtigungsbrief zwischen den Herren von Weinsberg und den Städten aufstellen; der in Heidelberg geschlossene Vertrag bleibt in seinen Rechten bestehen, auch die Forderung von 30.000 Gulden an die Städte soll Konrad von Weinsberg erhalten; auch behält Konrad von Weinsberg die königlichen Genehmigungen über den Einzug der Steuern zu Ulm und Schwäbisch Hall; die Stadt Weinsberg soll bei dem Reich bleiben; die alten Rechte Konrads von Weinsberg Geleit, Wildbann usw. sollen durch einen neuen Königsbrief bestätigt werden; Sonntag nach St. Franziscus; Pgt. Siegel: Markgraf Friedrich; Herzog Wilhelm; Marschall von Pappenheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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