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Die markgräflich-Badische Kanzlei an Jakob Christoph Böcklin in Straßburg: Dem Markgrafen Friedrich Magnus ist berichtet worden, dass Jakob Christoph Böcklin mitgeteilt hat, vom Grafen von Nassau und Saarbrücken zur Lehenrequisition der von der Herrschaft Lahr herrührenden Stücke aufgefordert worden zu sein, ebenso jedoch auch von der Baden-Baden'schen Kanzlei und dass er nun erfahren haben will, dass sich nicht nur die beiden Häuser mit der Belehnung abwechseln, sondern dass auch der Markgraf selbst wegen des auf der Herrschaft Lahr haftenden Pfandschillings Anrechte hat, weshalb er um Information nachgesucht hat. Es ist dem Lehenmann daraufhin mitzuteilen, das ein kaiserliches Kammergerichtsurteil den Markgrafen in den Besitz der ehemals nassauischen Rechte in der Herrschaft Lahr gesetzt hat, weshalb dieser der einzig zuständige ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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