Anweisung: Alle Physikatsärzte haben die in vorliegender Instruktion zusammengestellten Bestimmungen und Verfügungen den in ihren Bezirk praktizierenden Physikats- und Wundärzten in je einem Exemplar auszuhändigen (Ausfertigung fünf Mal vorhanden; ein Überweisungsschreiben vom 22. Juli 1830 anbei)