1487 Juli 25 (St. Jacobs des hailigenn zwölffbottenn tag) Vogt, Gericht und Gemeinde zu Kirchheim unter Teck (Kirchain unnder Teck) und Jörg von Winckental, Vogt zu Winnenden (Winiden), beurkunden: Herr Rennwart von Welwart, Ritter, hat sich auf Bitten von Vogt, Gericht und Gemeinde zu Kirchheim zusammen mit Ulrich von Flähingen für sie wegen einer jährlichen Ewiggült von 50 fl gegenüber Veit von Horckheim und seinen Erben zu Leistung und anderen Auflagen verschrieben laut des über diese Schuld aufgerichteten Hauptbriefs, in dem sich Graf Eberhard (VI.) zu Württemberg und zu Mömpelgard der Jüngere als Mitschuldner verschrieben hat. Die A. versprechen für sich und ihre Erben, Rennwart und seine Erben ohne Schaden aus dieser Bürgschaft zu lösen. Sr.: 1) Vogt, Gericht und Gemeinde zu Kirchheim (der stat Kirchain secret-insigel), 2) Jörg von Winckental Ausf. Perg., besch. - 2 Sg. abg. - Rv.: Schadlos ...
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