'Vidimus' des Notars Conrad von Mülhausen, angefertigt auf Ersuchen des Bruders Heinrich, 'Scheffener' des Klosters Klarenthal, im Hause 'zu Brunstein' im Kirschgarten zu Mainz, über folgende zwei Urkunden: 1) 1333 März 15. Dederich Kind von Rüdesheim ('Rudinsheim'), verkauft dem Kloster Klarenthal seinen Hof zu Kaub, der neben dem Hof des Ritters Gerhart Reschin liegt, jedoch ohne die gegenüberliegende Hofstatt, quittiert für den Empfang der Kaufsumme und verzichtet auf alle Ansprüche und Rechte an dem Hof. 2) 1323 Febr. 9. Sjfrit, Rheingraf, und Margrete, seine Ehefrau, beide zu Rheingrafenstein, erlauben dem Weryntze Altringe, Edelknecht von Hilbersheim ('Hilvirsheim'), dem Kloster Klarenthal einen Morgen 'veltackers' zu Hungeborn zu verkaufen, den er vom Rheingrafen und dessen Ehefrau zu Lehen hat.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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