'Vidimus' des Notars Conrad von Mülhausen, angefertigt auf Ersuchen des Bruders Heinrich, 'Scheffener' des Klosters Klarenthal, im Hause 'zu Brunstein' im Kirschgarten zu Mainz, über folgende zwei Urkunden: 1) 1333 März 15. Dederich Kind von Rüdesheim ('Rudinsheim'), verkauft dem Kloster Klarenthal seinen Hof zu Kaub, der neben dem Hof des Ritters Gerhart Reschin liegt, jedoch ohne die gegenüberliegende Hofstatt, quittiert für den Empfang der Kaufsumme und verzichtet auf alle Ansprüche und Rechte an dem Hof. 2) 1323 Febr. 9. Sjfrit, Rheingraf, und Margrete, seine Ehefrau, beide zu Rheingrafenstein, erlauben dem Weryntze Altringe, Edelknecht von Hilbersheim ('Hilvirsheim'), dem Kloster Klarenthal einen Morgen 'veltackers' zu Hungeborn zu verkaufen, den er vom Rheingrafen und dessen Ehefrau zu Lehen hat.
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'Vidimus' des Notars Conrad von Mülhausen, angefertigt auf Ersuchen des Bruders Heinrich, 'Scheffener' des Klosters Klarenthal, im Hause 'zu Brunstein' im Kirschgarten zu Mainz, über folgende zwei Urkunden: 1) 1333 März 15. Dederich Kind von Rüdesheim ('Rudinsheim'), verkauft dem Kloster Klarenthal seinen Hof zu Kaub, der neben dem Hof des Ritters Gerhart Reschin liegt, jedoch ohne die gegenüberliegende Hofstatt, quittiert für den Empfang der Kaufsumme und verzichtet auf alle Ansprüche und Rechte an dem Hof. 2) 1323 Febr. 9. Sjfrit, Rheingraf, und Margrete, seine Ehefrau, beide zu Rheingrafenstein, erlauben dem Weryntze Altringe, Edelknecht von Hilbersheim ('Hilvirsheim'), dem Kloster Klarenthal einen Morgen 'veltackers' zu Hungeborn zu verkaufen, den er vom Rheingrafen und dessen Ehefrau zu Lehen hat.
18, U 43
18 Kloster Klarenthal, Klarissen
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1301-1400
1349 Juli 20
Notariatsinstrument des Conrad von Mülhausen Original, Pergament, deutsch
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1) dirre brif wart gegebin an deme neisten manetage nach halp vasthen, do man schrib in latine anno domini MCCCtricesimo tertia; 2) dirre brif wart gegebin, geschribin unde besegelt an der esse mittewoche, do man zalhte von godes gehurte dusint iare druhunt iar dru unde zwenzig iar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Meister Albrecht von Einbeck ('Eynbecke'), Advokat des Mainzer Stuhles
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johannes Korniche, Vikar zu St. Peter zu Mainz
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Cunrad von Gutispach, 'ein bruder des miner ordinis' zu Mainz.
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1) der Aussteller und Ritter Wernher von Lindau
Vermerke (Urkunde): Siegler: 2) die Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: 1) Sauer I 3 Nr. 2001
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Meister Albrecht von Einbeck ('Eynbecke'), Advokat des Mainzer Stuhles
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johannes Korniche, Vikar zu St. Peter zu Mainz
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Cunrad von Gutispach, 'ein bruder des miner ordinis' zu Mainz.
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1) der Aussteller und Ritter Wernher von Lindau
Vermerke (Urkunde): Siegler: 2) die Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: 1) Sauer I 3 Nr. 2001
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:10 MESZ