Rat der Gemeinde Stiebitz / Gemeindeverwaltung Stiebitz (Bestand)
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64306
Archivverbund Bautzen (Archivtektonik) >> eingemeindete Orte
1878 bis 1994
Bestandsinhalt: siehe Verzeichnungseinheiten
Bemerkungen: Erstmals nachweisbar ist der westlich von Bautzen am gleichnamigen Bach gelegene Ort Stiebitz 1242. In einer Urkunde König Wenzels I. von Böhmen für das Kloster Marienthal aus diesem Jahr findet ein Martinus de Stewicz Erwähnung. Wahrscheinlich hat der von Sorben bewohnte Ort schon länger existiert. Archäologische Funde deuten auf eine Besiedelung seit der Bronzezeit hin. Das Dorf gelangte bis Anfang des 15. Jahrhunderts zumindest teilweise an den Rat der Stadt Bautzen und spielte ab dem 16. Jahrhundert eine Rolle in der städtischen Wasserversorgung. 1547 kurzzeitig von Bautzen getrennt, scheint Stiebitz von 1578 an als Ratsdorf dauerhaft und vollständig unter Bautzener Hoheit gestanden zu haben. Die Dorfbewohner hatten bis zur Ablösung (ab 1836) Abgaben und Dienste wie Holz- und Mühlsteinfuhren oder die Instandhaltung der Straße nach Dresden zu leisten. Durch die Landgemeindeordnung für das Königreich Sachsen vom 7.11.1838 mit Wirkung zum 1.5.1839 erhielten Stiebitz das Selbstverwaltungsrecht. Am 29.04.1839 fanden erste Wahlen statt, aus denen Peter Rentsch als Gemeindevorstand und August Koch als Gemeindeältester hervorgingen. Über die damit beginnende Geschichte von Stiebitz als selbstständigen Ort lassen sich bis nach dem 2. Weltkrieg nur begrenzte Aussagen machen. Vermutlich existierte keine ausdifferenzierte Verwaltung. 1934 - 1936 wurde am Ort eines ehemaligen Karpfenteiches der Bautzener Ratsherren die "Herrenteichsiedlung" errichtet. Ebenfalls in 1936 fiel die Eingemeindung des nördlich angrenzenden Ortes Rattwitz. Mit dem Ende des 2. Weltkrieges begann auch für Stiebitz ein neuer Abschnitt. Bürgermeister bis 1990 waren Martin Berger 1945 - 1950, E. Bauer 1950 - 1951, Inge Schneider 1951 - 1954, Walter Böhmer 1954 - 1972, Gertrud Fiedler 1972 - 1984, Hans Joachim Hartlieb 1984 - 1987 und Margitta Bodrich 1987 - 1990. Sie standen dem Gemeinderat, nach der Verwaltungsreform 1952 dem Rat der Gemeinde Stiebitz vor, welcher einerseits der kommunalen Volksvertretung als auch dem Rat des Kreises Bautzen rechenschaftspflichtig war. Zwar kannte auch die Verfassung der DDR von 1949 das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, jedoch war dieses durch das Prinzip des demokratischen Zentralismus eingeschränkt. So hatten Rat und Volksvertretung in Stiebitz v.a. die Aufgabe, staatliche Planvorgaben und andere zentrale Beschlüsse lokal umzusetzen. Eine umfangreiche Gemeindeverwaltung in der Form von Fachorganen scheint auch zu DDR-Zeiten nicht bestanden zu haben. 1946 erreichte Stiebitz mit 891 Einwohnern seine höchste Bevölkerungszahl. 1964 hatte diese sich wieder auf 717 verringert, lag damit auf Vorkriegsniveau (1939: 716) und blieb in der Folge stabil (1990: 693). Trotzdem litt Stiebitz zu dieser Zeit an Wohnraummangel. Erst mit der Errichtung der "Neuen Siedlung" in den 1980ern entspannte sich die Lage etwas. Begünstigt durch eine Eisenbahnanbindung existierten im Ort auch Niederlassungen der Industrie wie eine zum Fortschritt Kombinat gehörende Backofenfabrik. Die politische Entwicklung ab Frühjahr 1989 hinterließ in Stiebitz noch bis in den Januar 1990 kaum Spuren. Am 18. Juni 1990 übernahm Helga Rebentisch das Bürgermeisteramt. Der Rat der Gemeinde wurde von der Gemeindeverwaltung Stiebitz abgelöst. Trotz Widerstand der Einwohner schloss sich Stiebitz zum 01.01.1994 der Stadt Bautzen an.
Zitierhinweis: Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 64306 Rat der Gemeinde Stiebitz, lfd. Nr.
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des Bestandes befanden sich wahrscheinlich seit der Eingemeindung zum Januar 1994 in städtischem Besitz. Eine erste Bewertung fand 2003, eine abschließende Bewertung im Rahmen der archivischen Bearbeitung 2013 statt.
Abgebende Stelle: Gemeindeverwaltung Stiebitz
Bemerkungen: Erstmals nachweisbar ist der westlich von Bautzen am gleichnamigen Bach gelegene Ort Stiebitz 1242. In einer Urkunde König Wenzels I. von Böhmen für das Kloster Marienthal aus diesem Jahr findet ein Martinus de Stewicz Erwähnung. Wahrscheinlich hat der von Sorben bewohnte Ort schon länger existiert. Archäologische Funde deuten auf eine Besiedelung seit der Bronzezeit hin. Das Dorf gelangte bis Anfang des 15. Jahrhunderts zumindest teilweise an den Rat der Stadt Bautzen und spielte ab dem 16. Jahrhundert eine Rolle in der städtischen Wasserversorgung. 1547 kurzzeitig von Bautzen getrennt, scheint Stiebitz von 1578 an als Ratsdorf dauerhaft und vollständig unter Bautzener Hoheit gestanden zu haben. Die Dorfbewohner hatten bis zur Ablösung (ab 1836) Abgaben und Dienste wie Holz- und Mühlsteinfuhren oder die Instandhaltung der Straße nach Dresden zu leisten. Durch die Landgemeindeordnung für das Königreich Sachsen vom 7.11.1838 mit Wirkung zum 1.5.1839 erhielten Stiebitz das Selbstverwaltungsrecht. Am 29.04.1839 fanden erste Wahlen statt, aus denen Peter Rentsch als Gemeindevorstand und August Koch als Gemeindeältester hervorgingen. Über die damit beginnende Geschichte von Stiebitz als selbstständigen Ort lassen sich bis nach dem 2. Weltkrieg nur begrenzte Aussagen machen. Vermutlich existierte keine ausdifferenzierte Verwaltung. 1934 - 1936 wurde am Ort eines ehemaligen Karpfenteiches der Bautzener Ratsherren die "Herrenteichsiedlung" errichtet. Ebenfalls in 1936 fiel die Eingemeindung des nördlich angrenzenden Ortes Rattwitz. Mit dem Ende des 2. Weltkrieges begann auch für Stiebitz ein neuer Abschnitt. Bürgermeister bis 1990 waren Martin Berger 1945 - 1950, E. Bauer 1950 - 1951, Inge Schneider 1951 - 1954, Walter Böhmer 1954 - 1972, Gertrud Fiedler 1972 - 1984, Hans Joachim Hartlieb 1984 - 1987 und Margitta Bodrich 1987 - 1990. Sie standen dem Gemeinderat, nach der Verwaltungsreform 1952 dem Rat der Gemeinde Stiebitz vor, welcher einerseits der kommunalen Volksvertretung als auch dem Rat des Kreises Bautzen rechenschaftspflichtig war. Zwar kannte auch die Verfassung der DDR von 1949 das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, jedoch war dieses durch das Prinzip des demokratischen Zentralismus eingeschränkt. So hatten Rat und Volksvertretung in Stiebitz v.a. die Aufgabe, staatliche Planvorgaben und andere zentrale Beschlüsse lokal umzusetzen. Eine umfangreiche Gemeindeverwaltung in der Form von Fachorganen scheint auch zu DDR-Zeiten nicht bestanden zu haben. 1946 erreichte Stiebitz mit 891 Einwohnern seine höchste Bevölkerungszahl. 1964 hatte diese sich wieder auf 717 verringert, lag damit auf Vorkriegsniveau (1939: 716) und blieb in der Folge stabil (1990: 693). Trotzdem litt Stiebitz zu dieser Zeit an Wohnraummangel. Erst mit der Errichtung der "Neuen Siedlung" in den 1980ern entspannte sich die Lage etwas. Begünstigt durch eine Eisenbahnanbindung existierten im Ort auch Niederlassungen der Industrie wie eine zum Fortschritt Kombinat gehörende Backofenfabrik. Die politische Entwicklung ab Frühjahr 1989 hinterließ in Stiebitz noch bis in den Januar 1990 kaum Spuren. Am 18. Juni 1990 übernahm Helga Rebentisch das Bürgermeisteramt. Der Rat der Gemeinde wurde von der Gemeindeverwaltung Stiebitz abgelöst. Trotz Widerstand der Einwohner schloss sich Stiebitz zum 01.01.1994 der Stadt Bautzen an.
Zitierhinweis: Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 64306 Rat der Gemeinde Stiebitz, lfd. Nr.
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des Bestandes befanden sich wahrscheinlich seit der Eingemeindung zum Januar 1994 in städtischem Besitz. Eine erste Bewertung fand 2003, eine abschließende Bewertung im Rahmen der archivischen Bearbeitung 2013 statt.
Abgebende Stelle: Gemeindeverwaltung Stiebitz
Gemeinde Stiebitz
Bestand
Veröffentlichungen: Beyer, Otto: Ortschronik vom Stiebitz - Rattwitz, ohne Ort, um 1955: http://www.rattwitz.de/resources/06_Kap._Test_Umwandlung_in_PDF.pdf, abgerufen 23.04.2013.
Verweis: Stadtarchiv: 62000 Altes Archiv, 62001 - 62011 Neues Archiv, 65001 Dorfschaften, 64001 Stadtverordnetenversammlung, 64002 Stadtverwaltung nach 1990
Staatsfilialarchiv: 9 Oberamt, 50013 Amtshauptmannschaft Bautzen, 50044 Appellationsgericht Bautzen
Verweis: Stadtarchiv: 62000 Altes Archiv, 62001 - 62011 Neues Archiv, 65001 Dorfschaften, 64001 Stadtverordnetenversammlung, 64002 Stadtverwaltung nach 1990
Staatsfilialarchiv: 9 Oberamt, 50013 Amtshauptmannschaft Bautzen, 50044 Appellationsgericht Bautzen
Benutzungsmodalitäten: Es gelten die Nutzungsbedingungen nach Sächsischem Archivgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für die Nutzung gelten die städtischen Satzungen über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Bautzen und über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Archivverbunds in der jeweils gültigen Fassung.
17.06.2025, 07:28 MESZ