Helikopter-Eltern - Wenn Mama und Papa nicht loslassen können
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 R140199/205
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014 >> Dezember
11. Dezember 2014
Sie kreisen über ihren Kinder wie Hubschrauber: die sogenannten "Helikopter-Eltern". Sie tragen den Schulranzen, ziehen den Kleinen in der Schule die Hausschuhe an und bringen sie bis in den Klassenraum. Immer öfter sagen deshalb Lehrer und Pädagogen: "Lasst die Kinder in Ruhe." Einige Schulen in Baden-Württemberg verbieten mittlerweile den Eltern, das Schulgelände zu betreten.
Sie haben "Kiss-and-go"-Zonen vor der Schule eingerichtet, damit "Eltern-Taxis" nicht das ganze Gelände blockieren, wenn die Kinder in der Schule abliefert werden. "Eltern dürfen ihren Kindern nicht alles abnehmen", sagt Bernd Saur vom Philologen-Verband Baden-Württemberg. Trotzdem lassen manche Eltern ihre Kinder kaum noch einen Schritt alleine tun. Alles ist durchgeplant für die lieben Kleinen. Helikopter-Eltern begleiten ihre Kinder sogar in die Berufsberatung oder bis an die Uni. Schließlich wollen Eltern nur das Beste für ihren Nachwuchs. Ist das nicht nachvollziehbar? Aber was bedeutet das für Lehrer und Schulen? Und wie wirkt sich das auf die Kinder aus? Wächst da nicht eine Generation heran, die vollkommen unselbständig ist?
Sie haben "Kiss-and-go"-Zonen vor der Schule eingerichtet, damit "Eltern-Taxis" nicht das ganze Gelände blockieren, wenn die Kinder in der Schule abliefert werden. "Eltern dürfen ihren Kindern nicht alles abnehmen", sagt Bernd Saur vom Philologen-Verband Baden-Württemberg. Trotzdem lassen manche Eltern ihre Kinder kaum noch einen Schritt alleine tun. Alles ist durchgeplant für die lieben Kleinen. Helikopter-Eltern begleiten ihre Kinder sogar in die Berufsberatung oder bis an die Uni. Schließlich wollen Eltern nur das Beste für ihren Nachwuchs. Ist das nicht nachvollziehbar? Aber was bedeutet das für Lehrer und Schulen? Und wie wirkt sich das auf die Kinder aus? Wächst da nicht eine Generation heran, die vollkommen unselbständig ist?
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:20 MEZ
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