Rentamt/Finanzamt Waldsassen Kataster (Bestand)
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Rentamt/Finanzamt Waldsassen Kataster
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 3.) Finanzen >> 2. Finanzunterbehörden >> Rentämter/Finanzämter Kataster (II.B.3.2.161-183)
1841-1967
Vorwort: Die ursprünglich von den Rentämtern, ab 1919 von den Finanzämtern geführten Grundsteuerkatasterunterlagen werden im Staatsarchiv Amberg nach dem Gebietsstand von 1928 [Ortschaftenverzeichnis für den Freistaat Bayern, München 1928 (= Heft 109 der Beiträge zur Statistik Bayerns)] ihrem jeweiligen Bestand zugewiesen. Innerhalb des Bestands erfolgt die Reihung ortsalphabetisch nach Steuergemeinden. Am Ende schließen sich Nebenkataster (Klein- und Blutzehnt-, Fischwasser-, Jagdkataster), Haussteuerkataster und andere Sonderbände an.
Die Erstellung einheitlicher Kataster als Grundlage für eine gerechte Besteuerung des Grundbesitzes war Teil der umfassenden Reorganisation des staatlichen Finanz- und Steuerwesens im Königreich Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Nach Anlage des Häuser- und Rustikalsteuerkatasters in den Jahren 1808 bis 1810 und der 1808 einsetzenden Erstellung der Katasterpläne erfolgte auf Grundlage des Grundsteuergesetzes vom 15.8.1828 (GVBl 121-168) die Anfertigung der "Grundsteuerkataster, wie auch Grund-, Sal- und Lagerbücher" - kurz "Urkataster" - genannt. Dieses Urkataster enthält in den Allgemeinen Vorbemerkungen Informationen über Rechts-, Herrschafts- und Wirtschaftsverhältnisse der jeweiligen Gemeinde, im Hauptteil Angaben zu den einzelnen Anwesen bzw. Besitzungen (Besitzer, Gebäude, sämtliche Grundstücke mit Plan-Nummer, Größe, Bonitätsklasse u.a.) und im Anschluss eine Zusammenfassung der Zehnt- und Dominikalverhältnisse.
Weitere wichtige, für die unterschiedlichsten Forschungen regelmäßig herangezogene Grundsteuerkatasterunterlagen sind die "Umschreibhefte" (Einzelhefte für jedes Anwesen bzw. jede Besitz-Nummer, in die sämtliche Veränderungen chronologisch eingetragen wurden), das "Flächenrepertorium" (Anlage zum Grundsteuerkataster, in dem in fortlaufender Reihenfolge alle Grundstücke mit der zugehörigen Haus- oder Besitz-Nummer aufgeführt sind) und das "Renovierte Grundsteuerkataster" [erneuertes Kataster, in dem aufgrund des Grundsteuergesetzes vom 28.3.1852 (GVBl 165-168), das die Aufhebung der Grundlasten vom Jahr 1848 berücksichtigt, die Angaben über Grundgefälle, besondere Rechte und Verbindlichkeiten entfallen].
Das Grundsteuerkataster wurde bis in die 1960er Jahre weitergeführt. Abgelöst wurde es durch das Liegenschaftskataster [Bodenschätzungsgesetz vom 16.10.1934 (RGBl I 1050-1151)], dessen Anlage in Bayern aufgrund des 2. Weltkrieges erst 1950 wieder aufgenommen wurde.
Literatur: Josef Heider, Das bayerische Kataster, München-Pasing 1954 (= Bayerische Heimatforschung Heft 8)
Die Erstellung einheitlicher Kataster als Grundlage für eine gerechte Besteuerung des Grundbesitzes war Teil der umfassenden Reorganisation des staatlichen Finanz- und Steuerwesens im Königreich Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Nach Anlage des Häuser- und Rustikalsteuerkatasters in den Jahren 1808 bis 1810 und der 1808 einsetzenden Erstellung der Katasterpläne erfolgte auf Grundlage des Grundsteuergesetzes vom 15.8.1828 (GVBl 121-168) die Anfertigung der "Grundsteuerkataster, wie auch Grund-, Sal- und Lagerbücher" - kurz "Urkataster" - genannt. Dieses Urkataster enthält in den Allgemeinen Vorbemerkungen Informationen über Rechts-, Herrschafts- und Wirtschaftsverhältnisse der jeweiligen Gemeinde, im Hauptteil Angaben zu den einzelnen Anwesen bzw. Besitzungen (Besitzer, Gebäude, sämtliche Grundstücke mit Plan-Nummer, Größe, Bonitätsklasse u.a.) und im Anschluss eine Zusammenfassung der Zehnt- und Dominikalverhältnisse.
Weitere wichtige, für die unterschiedlichsten Forschungen regelmäßig herangezogene Grundsteuerkatasterunterlagen sind die "Umschreibhefte" (Einzelhefte für jedes Anwesen bzw. jede Besitz-Nummer, in die sämtliche Veränderungen chronologisch eingetragen wurden), das "Flächenrepertorium" (Anlage zum Grundsteuerkataster, in dem in fortlaufender Reihenfolge alle Grundstücke mit der zugehörigen Haus- oder Besitz-Nummer aufgeführt sind) und das "Renovierte Grundsteuerkataster" [erneuertes Kataster, in dem aufgrund des Grundsteuergesetzes vom 28.3.1852 (GVBl 165-168), das die Aufhebung der Grundlasten vom Jahr 1848 berücksichtigt, die Angaben über Grundgefälle, besondere Rechte und Verbindlichkeiten entfallen].
Das Grundsteuerkataster wurde bis in die 1960er Jahre weitergeführt. Abgelöst wurde es durch das Liegenschaftskataster [Bodenschätzungsgesetz vom 16.10.1934 (RGBl I 1050-1151)], dessen Anlage in Bayern aufgrund des 2. Weltkrieges erst 1950 wieder aufgenommen wurde.
Literatur: Josef Heider, Das bayerische Kataster, München-Pasing 1954 (= Bayerische Heimatforschung Heft 8)
Rentamt/Finanzamt Waldsassen Kataster
463
Bestand
Amtsbücher, Register und Grundbücher
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
26.03.2025, 10:30 AM CET
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- Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik)
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