Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet eine Streitsache zwischen dem Ritter Emmerich von Reifenberg (Emrich von Rieffenberg) einer- und Wilhelm von Mauchenheim genannt von Bechtolsheim andererseits. Dabei geht es um den Wiederfall von 1.100 Gulden nach dem Tod des Ritters Friedrichs von der Sparre (Spare). Beide Parteien hatten sich zum Rechtsentscheid an den Pfalzgrafen und dessen Räte gewandt, die die Sache mit allem Notwendigen angehört haben. Wilhelm gibt nun an Emmerich 1.100 Gulden in Form von liegenden Gütern zu Saulheim (Sauwelnheim) und Zugehör übergibt. Die Schätzung wird von dem Amtmann zu Oppenheim, Hans von Kronberg, sowie von Hans von Inelheim (Ingelnheim), beide Ritter, und den, die sie dazu nehmen wollen, vorgenommen. Häuser, Scheuern und Ställe sind davon ausgenommen. Die zu übergebenden Güter soll Wilhelm erblich abtreten und mittels einer Verschreibung an Emmerich übereignen und dies vom Gericht besiegeln lassen. Dies alles soll binnen eines Vierteljahres geschehen, worin beide eingewilligt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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