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Anordnung: Durch das Ableben der Großherzogin von Hessen und bei Rhein hat jeder darauf zu achten, dass die sechsmonatige Landestrauer genau eingehalten wird. In dieser Zeit sind alle öffentlichen Tänze, Spiele und Musik, außer der Kirchenmusik verboten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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