Umstritten sind die Rechte am Bartzgut zu Anstel mit ca. 120 Morgen Artland im Amt Hülchrath. Der Appellat war erstinstanzlich mit seiner Darstellung erfolgreich, wonach der Bruder seines Großvaters 1561 das Bartzgut vom damaligen Besitzer der kölnischen Grafschaft Bedbur, dem Grafen Hermann zu Neuenahr und Moers, zu Lehen erhalten hatte. Nach seinem kinderlosen Tod 1567 soll dann die Witwe im Widerspruch zur vorher festgelegten Erbregelung die Leibzucht noch bis 1616 behalten und das Lehen in ihre zweite Ehe mit (Wilhelm) von Bongart zur Heiden eingebracht haben. Nachdem der Lehnhof in Kriegswirren abgebrannt war, habe dann Gerhardt Mohr den Hof auf irgendeine Weise an sich gebracht. Die Appellanten können dagegen nachweisen, daß Gerhardt Mohr das Gut 1569 von Otto von Biland gekauft hat, dessen Eigentumsrecht allerdings von Hermann von Hochstetten bestritten wird. Deutmann dagegen ficht die Zuständigkeit der 1. Instanz an; nach seiner Auffassung habe die gräflich-bedburgische Mannkammer zu entscheiden gehabt.
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Umstritten sind die Rechte am Bartzgut zu Anstel mit ca. 120 Morgen Artland im Amt Hülchrath. Der Appellat war erstinstanzlich mit seiner Darstellung erfolgreich, wonach der Bruder seines Großvaters 1561 das Bartzgut vom damaligen Besitzer der kölnischen Grafschaft Bedbur, dem Grafen Hermann zu Neuenahr und Moers, zu Lehen erhalten hatte. Nach seinem kinderlosen Tod 1567 soll dann die Witwe im Widerspruch zur vorher festgelegten Erbregelung die Leibzucht noch bis 1616 behalten und das Lehen in ihre zweite Ehe mit (Wilhelm) von Bongart zur Heiden eingebracht haben. Nachdem der Lehnhof in Kriegswirren abgebrannt war, habe dann Gerhardt Mohr den Hof auf irgendeine Weise an sich gebracht. Die Appellanten können dagegen nachweisen, daß Gerhardt Mohr das Gut 1569 von Otto von Biland gekauft hat, dessen Eigentumsrecht allerdings von Hermann von Hochstetten bestritten wird. Deutmann dagegen ficht die Zuständigkeit der 1. Instanz an; nach seiner Auffassung habe die gräflich-bedburgische Mannkammer zu entscheiden gehabt.
AA 0627, 1306 - D 234/622
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 2. Buchstabe D
1681 - 1686 (1569 - 1685)
Enthaeltvermerke: Kläger: Georg Deutzmann, Köln, und Konsorten, (Bekl.) Beklagter: Hermann Freiherr von Hochstetten, fürstl. Pfalzneuburg. Geheimer Rat und Obrist-Hofmeister und Amtmann zu Grevenbroich und Gladbach, Düsseldorf, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Heinrich Seiblin 1681 - Subst.: Lic. (Johann Philipp ?) Nidderer - Dr. Johann Ulrich Zeller 1683 - Subst.: Dr. Johann Friedrich Stieber Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Leonard Schommartz 1680 - Subst.: Lic. Johann Philipp Nidderer Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurfürstl. köln. Hofräte zu Bonn 1666 - 2. RKG 1681 - 1686 (1569 - 1685) Beweismittel: Kaufbrief über 20 Malter Roggen Erbpacht für Winand Dutzman (Deutzmann) und seine Frau Catharina Mohr jährlich aus dem halben Gut zu Anstel, Bartzgut genannt, das ein Lehen des Hauses Bedburg-Reifferscheid ist, vom 1. Okt. 1610 (Q 6). Kaufvertrag von 1569: Gerhardt Mohr und seine Frau Margarethe von Weidenfeld kaufen das Bartzgut zu Anstel von Otto von dem Bilandt und seiner Frau Maria von dem Bongart mit Bewilligung des Grafen Hermann von Neuenahr und Moers, Herrn zu Bedburg (Q 9). Belehnung des Vinzenz Deutzmann mit dem Bartzgut bei Anstel und Nettesheim durch Ernst Friedrich Graf zu Salm, 11. April 1635 (Q 10). Belehnung des Adam Deutzmann mit dem Bartzgut durch Ernestina Barbara Dorothea Gräfin zu Salm und Reifferscheid, Frau zu Bedburg, namens ihres minderjährigen Sohnes Franz Wilhelm, 1677 (Q 11). Schätzung des Bartzgutes durch die Schöffen von Rommerskirchen (Amt Hülchrath) auf 4500 Rtlr., 1680 (Q 13). Verzeichnis der Pächter des Georg Deutzmann von 1680 (Q 14). Auszüge aus den Verzeichnissen der gräflich Salmischen Mann- und Lehenkammer: 1589 Adam Mohr empfängt das Bartzgut zu Lehen; 1624 nach dem Tode des Adam Mohr werden Johann Adam Weidenfeld und Wilhelm Raitz von Frentz mit dem Bartzgut belehnt; nach dem Tode des Johann Adam Weidenfeld 1635 Belehnung des Vinzenz Deutzmann; 1646 neuer Lehnseid nach Herrenfall; 1671 nach des Vinzenz Tod Belehnung des Adam Mohr (Köln); 1677 neuer Lehnseid des Adam nach Herrenfall (Q 24). Vorakten, Extrajudizial (Q 26). Original des Kaufbriefs vom 30. April 1569 (Q 33, s. o. Q 9). Abschrift und Original der Belehnung des Heinrich von Hochstetten mit dem Bartzlehen durch Hermann Graf zu Neuenahr und Moers 1561 (Q 34). Angaben aus der bedburgischen Mannkammer (Q 41). Beschreibung: 6 cm, 159 Bl., lose; Q 1 - 41, 29 fehlt; 1 Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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28.04.2026, 08:17 MESZ
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