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Verordnung betreffend die Handhabung der Verordnung über die Sonntagsfeier: Die Bäcker, Metzger usw. haben an den Sonntagen ihre Auslagenfenster so zu verhängen, dass von den Auslagen nichts zu sehen ist
Verordnung betreffend die Handhabung der Verordnung über die Sonntagsfeier: Die Bäcker, Metzger usw. haben an den Sonntagen ihre Auslagenfenster so zu verhängen, dass von den Auslagen nichts zu sehen ist
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> K Kirchen- und Religionsangelegenheiten >> K.1 Kirchenordnungen, Visitationen, Kirchenzucht, Amtshandlungen und Feiertage
Darmstadt, 1844 Januar 17
Sachakte
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